Gesetzliche Krankenversicherung:
Die gesetzlichen Krankenkassen kommen normalerweise nicht für die Kosten einer Psychotherapie in einer Privatpraxis auf. Es gibt jedoch die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen in zumutbarer Zeit (i.d.R. mind. drei Monate Wartezeit) kein Therapieplatz in einer kassenärztlichen Praxis angeboten werden kann. Am besten informieren Sie sich über die exakten Antragsbedingungen direkt bei Ihrer Krankenkasse. Gerne unterstütze ich Sie ggf. beim Antragsverfahren.
Private Krankenversicherung/ Beihilfe:
In aller Regel erstatten die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Je nach vereinbartem Versicherungstarif, kann es individuelle Regelegung bzgl. der übernommenen Stundenanzahl, der Erstattung bis zu einem gewissen Steigerungssatz oder eines generellen Eigenanteils geben. Es empfiehlt sich daher, vor Behandlungsbeginn entsprechende Informationen zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle einzuholen, damit Ihnen keine ungeplanten Kosten entstehen. Die Abrechnung der therapeutischen Leistungen erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Selbstzahler*innen:
Wenn Sie die Kosten als Selbstzahler*in tragen, findet keinerlei Informationsübermittlung an Ihre Versicherung statt. Die Kosten für die Behandlung orientieren sich jedoch auch hier an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Ablauf der Behandlung:
- Nach einer ersten Kontaktaufnahme, vereinbare ich mit Ihnen einen Termin zum Erstgespräch. Hier besprechen wir noch einmal ausführlicher ihr Anliegen und prüfen, ob eine Zusammenarbeit möglich und zielführend ist. Auch erhalten Sie von mir ggf. schon einige Fragebögen und füllen allgemeine Formulare (Honorarvereinbarung, Datenschutzvereinbarung etc.) aus.
- Ich nehme mir in den ersten Sitzungen gerne ausreichend Zeit, Sie kennenzulernen und anhand der zusammengetragenen Informationen mit Ihnen zusammen ein plausibles Erklärungsmodell zu erstellen. Gemeinsam leiten wir dann entsprechende Behandlungsziele ab. Innerhalb der ersten Sitzungen (sog. Probatorik) wird ggf. auch der Antrag bei der Krankenkasse auf Kostenübernahme gestellt (entfällt bei Selbstzahler*innen). Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für die probatorischen Sitzungen in der Regel ohne vorherige Beantragung.
- Der Behandlungsumfang (Therapiedauer, Sitzungsfrequenz) richtet sich individuell nach Ihren Beschwerden und der Komplexität der Symptomatik. In der Regel finden die Sitzungen wöchentlich bis zweiwöchentlich statt (Dauer: 50 Minuten).